Alles zur Energieberatung, BEG-Förderung, Sanierung und Energieausweis – verständlich beantwortet.
Über 25 Fragen rund um Förderung, Sanierung und Energieberatung im Ruhrgebiet.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das wichtigste Förderprogramm für energetische Sanierungen in Deutschland. Sie richtet sich an Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden – Privatpersonen, Vermieter, WEGs und Unternehmen.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – nachträglich ist keine Förderung möglich.
Beim Heizungstausch können Selbstnutzer bis zu 70 % Förderung erhalten – bei sehr geringem Einkommen sogar bis zu 80 %:
Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 € für die erste Wohneinheit.
⚠️ Wichtig für Vermieter: Klimabonus und Einkommensbonus stehen nur Selbstnutzern zu. Als Vermieter erhalten Sie nur die Grundförderung von 30 %.
💡 Wir prüfen für Sie, welche Bonus-Kombination in Ihrem Fall die höchste Förderung ergibt.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan verdoppelt sich Ihr förderfähiger Kostenrahmen bei Einzelmaßnahmen von 30.000 € auf 60.000 € – das ist der größte Vorteil des iSFP. Zusätzlich gibt es einen 5 %-Bonus, der seit der Reform vom 21.07.2026 nur noch auf den Investitionsanteil oberhalb von 30.000 € gewährt wird.
Über mehrere Maßnahmen summiert sich das auf mehrere tausend Euro Mehrförderung. Wir erstellen Ihren iSFP – das ist die Voraussetzung für diesen Bonus.
Die BEG fördert:
Wichtig: Alle Maßnahmen müssen von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden.
Ja! Die BEG-Förderung gilt auch für Mehrfamilienhäuser. Als Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können Sie alle Einzelmaßnahmen und die Komplettsanierung fördern lassen.
Bei Mehrfamilienhäusern können die förderfähigen Kosten je nach Maßnahme höher liegen, was zu absolut höheren Förderbeträgen führt.
Das hängt von der Maßnahme ab:
⚠️ Wichtig: Wer den Heizungstausch bei der BAFA beantragt, geht leer aus – seit 2024 ist ausschließlich die KfW zuständig.
Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Auch ein schriftlicher Auftrag an den Handwerker gilt bereits als Maßnahmenbeginn.
Ausnahme: Für die Heizungsförderung gibt es eine Antragsfrist von 6 Monaten nach Inbetriebnahme.
Wir stellen den Antrag rechtzeitig und vollständig für Sie.
Nein – BEG-Förderung und Steuerbonus nach § 35c EStG können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Sie müssen sich für eine Option entscheiden.
Als Faustregel: Bei größeren Investitionen ist die BEG meist vorteilhafter. Wir berechnen für Sie welche Option mehr bringt.
Ja! Neben den Bundesprogrammen gibt es in NRW zusätzliche Fördermöglichkeiten:
BzA = Bestätigung zum Antrag (vor der Maßnahme)
BnD = Bestätigung nach Durchführung (nach der Maßnahme)
Beide Dokumente müssen von einem zugelassenen Energie-Effizienz-Experten ausgestellt werden. Ohne BnD wird die Förderung nicht ausgezahlt.
Wir stellen beide Bestätigungen für Sie aus – das ist in unserem Service inbegriffen.
Für viele BEG-Förderungen ist ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte (EEE) gesetzlich vorgeschrieben. Dieser muss die Maßnahmen bestätigen – vor und nach der Durchführung.
Ohne diese Bestätigung wird die Förderung nicht ausgezahlt. Als dena-zertifizierter Experte übernehmen wir diese Aufgabe vollständig für Sie.
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er ist bei Verkauf oder Neuvermietung gesetzlich Pflicht. Es gibt zwei Arten:
Wir erstellen beide Arten – schnell, günstig und GEG/GModG-konform.
Ja! Wir kommen persönlich zu Ihnen – kostenlos und unverbindlich für das Erstgespräch. Wir beraten Eigentümer in Gelsenkirchen und dem gesamten Ruhrgebiet:
Gelsenkirchen · Essen · Bochum · Herne · Bottrop · Recklinghausen · Dortmund und Umgebung.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelte bis zuletzt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es wurde durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst, das am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am 29.07.2026 in Kraft getreten ist.
Die wichtigste Änderung: Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist entfallen. An ihre Stelle tritt eine schrittweise steigende Quote für erneuerbare Brennstoffe (die sogenannte „Bio-Treppe", ab 2029 startend). Eigentümer können damit wieder frei entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen – auch neue Gas- und Ölheizungen sind unter den neuen Vorgaben wieder möglich.
Unverändert bleiben unter anderem:
Weitere Regelungen des GModG (u. a. zu Inspektionen und Energieausweisen) treten erst rund sechs Monate später in Kraft. Wir halten Sie über die konkreten Auswirkungen für Ihr Gebäude auf dem Laufenden.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein maßgeschneiderter Stufenplan für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes. Er zeigt welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.
Vorteile:
Das hängt vom Gebäude ab – aber als Faustregel gilt:
Wir erstellen eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung für Ihr Gebäude.
Das hängt vom Umfang ab:
Die Förderantragstellung beginnt bereits Wochen vor der eigentlichen Maßnahme.
Nein! Mit dem iSFP können Sie schrittweise sanieren – jede Maßnahme kann einzeln beantragt und gefördert werden.
Der Vorteil: Sie verteilen die Kosten über mehrere Jahre und erhalten bei Investitionen über 30.000 € pro Maßnahme den iSFP-Bonus von +5 % auf den übersteigenden Betrag. Das ist oft deutlich wirtschaftlicher als eine Komplettsanierung auf einmal.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die Kosten für eine vollständige Energieberatung hängen vom Leistungsumfang ab.
Gut zu wissen: Die Energieberatung selbst wird von der BAFA mit bis zu 80 % gefördert – für Einfamilienhäuser bis zu 1.300 €, für Mehrfamilienhäuser bis zu 1.700 €.
In vielen Fällen zahlen Sie effektiv nur einen kleinen Bruchteil.
Die Kosten für einen Energieausweis hängen vom Typ ab:
Kontaktieren Sie uns für ein konkretes Angebot – wir erstellen Energieausweise schnell und zu fairen Preisen.
Das hängt von der Maßnahme, den Energiepreisen und der Förderung ab. Mit Förderung amortisieren sich viele Maßnahmen deutlich schneller:
Wir erstellen für Sie eine genaue Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Für Nicht-KMU (mehr als 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Mio. € Umsatz) ist das Energieaudit nach DIN EN 16247 alle 4 Jahre Pflicht.
Aber auch für kleinere Unternehmen ist ein freiwilliges Energieaudit sehr sinnvoll – es deckt Einsparpotenziale auf und öffnet Förderprogramme.
Wir führen Energieaudits normgerecht durch.
Für Nichtwohngebäude gibt es mehrere Programme:
💡 Hinweis: Für NWG gilt kein iSFP-Bonus. Die Gesamtförderquote ist auf max. 60 % für Unternehmen (90 % für Kommunen) begrenzt.
Ja – auch für Nichtwohngebäude ist der Energieausweis bei Verkauf, Neuvermietung oder wesentlicher Renovierung gesetzlich Pflicht gemäß GEG/GModG.
Wir erstellen Energieausweise für alle Arten von Nichtwohngebäuden – Büros, Gewerbe, Industrie und öffentliche Gebäude.
Kein Problem – wir beantworten alle Fragen kostenlos und persönlich. Rufen Sie uns an oder starten Sie den Förder-Check!
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